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Wenn der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft ist, können die Pflegekassen gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass außer dem Pflegedienst noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. ein Angehöriger, Freund oder Nachbar), die den restlichen Pflegebedarf abdeckt. Z. B. bei Pflegestufe 2: Es besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 1.040 €, oder auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 430 €. Leistungen eines Pflegedienstes werden im Monat von 520,00 € (= 50 % von 1.040 €) beansprucht. Für die selbst sichergestellte Pflege können die Pflegekassen nun ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 215 € (= 50 % von 430,00 €) zur Verfügung stellen.
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