|
Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig): Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss im Durchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, auf die Grundpflege muss dabei mehr als 45 Minuten entfallen.
Pflegestufe 2 (schwerstpflegebedürftig): Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilisation mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss im Durchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, hierbei muss auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe 3 (schwerstpflegebedürftig): Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss im Durchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, hierbei muss auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
|