|
Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder dort, wo sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden. Sie wird von den zugelassenen Pflegediensten erbracht, die Vertragspartner der Pflegekassen sind und umfasst Hilfe im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Somit wird es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben.
Vom Pflegedienst können der Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung gestellt werden:
|