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Wohnraumanpassung

Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnraumes, wenn dadurch die häusliche Pflege
ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, gewährt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 2557,00 Euro.
Dazu gehören zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes, Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung und mehr. Allerdings ist vom Versicherten ein „angemessener Eigenanteil“ zu entrichten.
Der Antrag muss bei den Pflegekassen gestellt werden. Welche Maßnahmen im Einzelfall bezuschusst werden, wird in vielen Fällen schon bei der häuslichen Begutachtung durch den MTK festgestellt.